Nach dem Release von iOS 13 – Was Webseitenbetreiber und Marketer jetzt wissen sollten
Mit dem Erscheinen von iOS 13 und iPadOS 13 haben sich die Privacy-Einstellungen und der Datenschutz auf Apples Mobilgeräten aus Marketingsicht nochmals deutlich verschärft und erweitert, mit teils drastischen Auswirkungen auf das Tracking von Webseitenbesuchern. Wie sollte man als Unternehmen damit umgehen? Hier einige Antworten.
Nicht erst seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2016 und der Anwendung im Jahr 2018 wird es für Unternehmen zusehends schwieriger, online die relevanten Zielgruppen zu erreichen, deren Aufmerksamkeit zu erhalten und im wahrsten Sinne des Wortes mit ihnen ins Geschäft zu kommen. Hierbei treffen zwei teils fundamental gegensätzliche Interessen aufeinander, der gesetzlich verankerte Datenschutz der Benutzer geht nicht unbedingt mit dem Wunsch von Unternehmen einher, möglichst viel über ihre Zielgruppe und deren Bedürfnisse zu erfahren. Gleichzeitig erwarten Verbraucher aber auch, für sie relevante und möglichst maßgeschneiderte Angebote und Produkte zu finden – ein Zielkonflikt? Seit iOS 13 und iPadOS 13 sind mit der weitgehend anonymisierenden Funktion Sign In With Apple und der nun standardmäßigen Aktivierung von Do not Track im Browser Safari neue Hürden für Online-Marketer aufgebaut worden. Dazu kann der Benutzer nun individuellen Webseiten unterschiedliche Berechtigungen erteilen, wie zum Beispiel die Freigabe, aktuelle Standortdaten des Benutzers abzufragen. Gerade für lokale Geschäfte kann dies zu einem Problem werden, wenn darauf nicht reagiert wird.
Datenschutz ist für MACH21 auch aus SEO-Sicht Vertrauenssache – zum Vorteil der Verbraucher
Die wohl größte Hürde liegt darin, einen Benutzer davon zu überzeugen, einer Webseite – und damit einem Unternehmen – durch die Freigabe von Daten gewisserweise sein Vertrauen auszusprechen. Sicherlich ist ein beachtlicher Teil der mobilen Seitenbesucher kein Benutzer von Apple-Produkten, dennoch ist schon heute absehbar, dass der „Trend“ zu mehr Datenschutz und Privatsphäre auch in der mobilen Welt der Android-Endgeräte Einzug halten wird. Es wäre nicht das erste Mal, dass Apple eine Vorreiterrolle eingenommen hat, der sich andere Anbieter auf Dauer nicht verschließen können. Es ist auch durchaus denkbar, dass eines Tages der Gesetzgeber derartige Restriktionen rechtsverbindlich machen wird. Die eingangs erwähnte DSGVO ist hier nur ein besonders prominentes Beispiel von vielen anderen.
Wer sich bislang als Webseitenbetreiber mit dem Thema Datenschutz nur wenig beschäftigt hat, geht seit dem 25. Mai 2018 nicht nur rechtliche Risiken ein, sondern verpasst auch die unternehmerische Chance, damit neue Kunden zu erreichen. Was auf den ersten Blick paradox wirkt, lässt sich bei genauerem Blick auf die Materie schnell nachvollziehen. Wie so oft, lohnt es sich auch in diesem Fall, Daten und Zusammenhänge eingehender zu analysieren. So finden sich Chancen und Möglichkeiten, die ansonsten ungenutzt blieben.
Der Datenschutz ist gekommen, um zu bleiben
Viele Unternehmen haben die berechtige Sorge, dass ihr Onlinemarketing in Zukunft immer weniger die gewünschten Zielgruppen erreicht. Die Datenschutzvorgaben vom Gesetzgeber stoßen bei Verbrauchern aus guten Gründen auf eine breite Zustimmung. Nicht zuletzt auch Berichte über große Datenleaks, sowie dem Missbrauch und illegalen Weiterverkauf von Kundendaten haben das Vertrauen bei vielen Internetnutzern nachhaltig erschüttert und damit auch den Weg dafür geebnet, dass das Thema Datenschutz nun in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist.
Es ist unwahrscheinlich, dass die Anforderungen an den Datenschutz in Deutschland und in der EU in Zukunft geringer werden. Aus unserer Sicht ist die DSGVO vergleichbar mit einem freigesetzten „Geist aus der Flasche“, der nun zu einem EU-weiten Faktum wurde – und sogar das Potential zu einem Exportschlager hat. In den USA hat man beispielsweise sehr genau beobachtet, wie sich die Einführung der GDPR in der EU ausgewirkt hat. Europa nahm 2018 beim Datenschutz eine weltweite Vorreiterrolle ein.
Als erster US-Bundesstaat hat nun Kalifornien – also ausgerechnet die Heimat des Silicon Valley – ein grundsätzlich mit der GDPR vergleichbares Gesetz verabschiedet, das dort zum 01. Januar 2020 in Kraft tritt. Der California Consumer Privacy Act (CCPA) sorgt in den USA für großes Aufsehen, insbesondere die potentiellen Auswirkungen auf YouTube-Kanäle machen zurzeit Schlagzahlen. Es ist zu erwarten, dass weitere US-Bundesstaaten und auch andere Länder beim Thema Datenschutz nachziehen werden. Europäern dürfte dies bekannt vorkommen.
Neue Privacy-Features von Unternehmen, wie etwa Apple, sind damit auch für eine breite Masse zu positiven Verkaufsargumenten geworden. Wer würde es schon schlecht finden, dass seine Daten bei einem Hersteller vorgeblich besonders sicher sind? Hier verbirgt sich also auch ein geschäftliches Kalkül – wer den Datenschutz besonders ernst nimmt, und dies auch deutlich kommuniziert, der hat im Zweifel Wettbewerbsvorteile.
Das Ende von SEA und SMM, wie wir es bisher kannten?
Sollten Webseitenbetreiber nun Ihre Werbekonten bei Google Ads und Facebook Ads schließen, oder ihr Werbebudget besser bei Twitter und Bing Ads investieren? Diese und ähnliche Fragen kommen immer öfter auf. Unsere Antwort hierzu lautet, dass Hiobsbotschaften über das Ende der Effektivität von Google Ads und Facebook Ads verfrüht sind. Auch in Zeiten von DSGVO (bzw. GDPR), CCPA und iOS13 ist es nach wie vor möglich, zielgruppengerecht und wirtschaftlich Search Engine Marketing und Social Media Marketing zu betreiben. Dazu beraten wir unsere Kunden ausführlich.
Die gesteigerten Anforderungen durch den Datenschutz sind nach unserem Verständnis insbesondere eine Herausforderung an die Kompetenz einer Agentur, auch unter diesen erschwerten Bedingungen erfolgreiche Resultate zu erzielen.
Dabei gerät in der aktuellen Diskussion häufig ein anderer Vermarktungsaspekt in den Hintergrund, der heute eigentlich umso mehr Beachtung finden sollte, weil sich gerade dadurch ein beachtliches Einsparpotential bietet.
Content ist King, für Google und für Ihre Kunden
Wir können Webseitenbetreibern nur dazu raten, sich ebenfalls intensiv mit dem Stand der Optimierung der eigenen Webseite zu beschäftigen. Nach unserer Erfahrung gibt es hier häufig sehr viel unerschlossenes Potential, um Ihre Kunden besser erreichen zu können. In der lautstarken Diskussion um die Wirksamkeit von Google Ads wird oft übersehen, dass Google nach wie vor in erster Linie der Betreiber der erfolgreichsten Suchmaschine der Welt ist. Würden die Suchergebnisse von Google nicht von hoher Qualität für den Benutzer sein, dann wäre auch die Haupteinnahmequelle von Google, deren Einnahmen aus Google Ads, akut gefährdet. Google hat also ein zentrales Interesse daran, zu Suchanfragen von seinen Benutzern optimale Ergebnisse zu liefern – und wird darin täglich besser.
Was erwartet Google also von guten Webseiten? Die Antwort darauf ist so alt wie Google selbst:
Eine Webseite sollte einem Besucher einzigartigen Content bieten, der dessen Suchanfrage und Bedürfnis möglichst umfassend abdeckt. Ein Besucher, der in der Google-Suche auf eine Webseite stößt und auf diese ausgiebig nutzt, sendet Google damit ein wichtiges Signal. Diese Webseite ist für die Suchanfrage ganz offenbar hoch relevant, was zur Folge hat, dass das Ranking dieser Seite bei Google steigen wird, insbesondere wenn die Webseite nutzerfreundlich, sicher und schnell ist.
Ranking-Verbesserungen geschehen nicht sprunghaft über Nacht von Platz 100 auf den ersten Platz, Versprechen dieser Art sind bekanntermaßen unseriös. Wir reden hier also nicht von einem Sprint, sondern von einem Marathon. Dieser lohnt sich in Zeiten von immer anspruchsvolleren Datenschutzanforderungen jedoch umso mehr.
Gutes SEO zahlt sich aus – und kann bares Geld sparen
Webseitenbetreiber, die bei dieser Thematik am Ball bleiben und kontinuierlich an den Rankings ihrer Seite arbeiten, schaffen sich damit zahlreiche Vorteile und erzielen einen höheren wirtschaftlichen Erfolg. Dies gilt erst recht seit Inkrafttreten der DSGVO. Zeigen Sie Ihren potentiellen Kunden, dass Sie auf der Höhe der Zeit agieren und bereit sind, sich Vertrauen erarbeiten zu wollen. Machen Sie die Anforderungen an den Datenschutz zu Ihrem individuellen Vorteil. Mit einem höheren organischen Ranking Ihrer Webseite bei Google erreichen Sie nicht nur besser Ihre Wunschzielgruppe, sondern steigern auch deutlich die Chance darauf, dass aus Besuchern überzeugte Kunden und begeisterte Fans werden.
Eine positive Einschätzung vom Qualitätsfaktor Ihrer Webseite durch Google hat noch einen weiteren handfesten finanziellen Vorteil. Wenn Sie Google Ads auf eine entsprechend relevante und hochwertige Webseite als Landing Page schalten, so können Sie bei Ihren Anzeigen mit höheren Klickraten, einem niedrigeren Cost per Click sowie mit einer höheren Conversion-Wahrscheinlichkeit rechnen.
SEO-Chancen frühzeitig nutzen
Daher macht es aus unserer Sicht keinen Sinn, sich dem Trend zur Stärkung von Verbraucherrechten zu verschließen. Im Gegenteil, Unternehmen, die auf funktionierende Webseiten und einen guten Draht zum Kunden angewiesen sind, sollten diese Herausforderung als Chance sehen, und ihren Content dahingehend auf datenschutzfreundliches SEO optimieren. Die Vorteile sprechen für sich.
Nutzen Sie diese Möglichkeiten, bevor es Ihre Wettbewerber tun. Für Rückfragen steht MACH21 gerne zur Verfügung.
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Lassen Sie uns ins Gespräch kommen – wir freuen uns, von Ihnen und Ihrem Projekt zu hören. Nehmen Sie gerne unverbindlich mit uns Kontakt auf und wir schauen, ob wir nicht gemeinsam zu einer verbindlichen Lösung kommen. Wir freuen uns auf Ihre Herausforderung!